Ziele und Aufgaben der Lokalen Agenda 21
Die Umwelt- und Entwicklungsprobleme treten besonders deutlich in Städten und Gemeinden auf, daher ist die Mitwirkung der Kommunen ein entscheidender Faktor für die Umsetzung der Agenda 21. Einen konkreten Handlungsrahmen für eine nachhaltige kommunale Entwicklung bildet die in Kapitel 28 niedergelegte
Lokale Agenda. Gefordert wird, dass "jede Kommunalverwaltung in einen Dialog mit ihren Bürgern, örtlichen Organisationen und der Privatwirtschaft eintreten und eine "kommunale Agenda 21" beschließen soll".
Das zugrundeliegende
Leitbild einer nachhaltigen Entwicklung orientiert sich an den Grundbedürfnissen der Bevölkerung (z. B. Wohnen, Arbeiten), ohne die natürlichen Lebensgrundlagen zu gefährden. Es gilt, unter Einbeziehung ökologischer, ökonomischer sowie sozialer Aspekte für die lokale Ebene Entwicklungsziele zu erarbeiten.
Die Lokale Agenda 21 ist damit durch
drei Dimensionen gekennzeichnet:
- Erarbeitung eines Handlungsprogramms durch die Gemeinde für eine nachhaltige Entwicklung (mit festgelegten Zielen und Maßnahmen zur Zielerreichung)
- Initiierung eines Dialogprozesses mit dem Ziel der Konsensfindung zwischen den verschiedenen gesellschaftlichen Akteuren (Kommunalverwaltung, Wirtschaft, Kirchen, Umweltverbände, Vereine u. a.)
- Systematische Umsetzung der Ziele in konkrete Handlungsschritte und Projekte.