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Wald und Holz  -  Waldbau  - Grundsätze

Waldbauliche Grundsätze

Für die Bewirtschaftung des Gemeindewaldes Nettersheim sind zukunftsorientierte Grundsätze erarbeitet worden.

Um die Nachhaltigkeit der Forstwirtschaft in der Gemeinde Nettersheim zu sichern, sind folgende Grundsätze der Bewirtschaftung festgelegt worden:
  • Zeitgerechte Waldpflegemaßnahmen (Durchforstung).
  • Die Pflege der Bestände erfolgt ausschließlich nach dem Ausleseprinzip, sowohl für das Nadel- als auch für das Laubholz. Die qualitativ besten vorwüchsigen Stämme sind entsprechend freizustellen. Ziel ist eine große und gleichmäßig Kronenbildung. Großkronige Bäume sind stabiler gegen Schnee, Windwurf und Immissionen.
  • Der Nutzungszeitpunkt des Einzelbaumes richtet sich nach der technischen Hiebsreife, die vom Forstbetrieb je nach den Vermarktungsmöglichkeiten festgelegt wird.
  • Vermeidung von Kahlschlägen.
  • Bei der Verjüngung des Waldes ist der Naturverjüngung absoluter Vorrang einzuräumen.
  • Begünstigung von Mischbeständen.
  • Belassen eines angemessenen Todholzanteils.
  • Größen unter 0,5 ha sollen in der Regel nicht bepflanzt werden. Hier ist die Submissionsentwicklung im allgemeinen ausreichend für eine Walderneuerung (wünschenswert mit Blick auf Natur- und Landschaftsschutz und die Äsungs- und Bejagungsmöglichkeiten des Wildes). Das Ziel ist, die heimischen Wälder zu stabilisieren, artenreich zu erhalten und den kommenden Generationen sicher zu übertragen.


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Forstabteilung
Petrusstraße 1
53947 Nettersheim
Fr. Knebel/Fr. Hrziwnak
Tel.: 02486 / 78-36,
Hr. Schmieder
Tel.: 02486 / 78-34
Fax: 02486 / 78-88
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