Bauleitplanung

In diesem Bereich können sie auf aktuelle Entwürfe von Bebauungsplänen und Ortslagenabrundungssatzungen sowie auf Änderungen des Flächennutzungsplanes zugreifen.


Alle rechtsverbindlichen Pläne werden für Sie im Rathaus der Eifelgemeinde Nettersheim (Krausstraße 2, 53947 Nettersheim), in der Planauflage zur Einsicht bereitgehalten. Darüber hinaus werden die aktuellen Entwürfe von Bauleitplänen im Rathaus zur Einsicht bereitgehalten, wenn ein neuer Verfahrensschritt ansteht, z.B. bei einer Öffentlichkeitsbeteiligung.


Der Kreis Euskirchen, als zuständige Baugenehmigungsbehörde nimmt Anträge entgegen und erteilt die Genehmigungen für die Errichtung von baulichen Anlagen. Er leitet die Bauanträge an die Gemeinden weiter. undefinedServiceportal vom Kreis Euskirchen


Die Eifelgemeinde Nettersheim prüft dann, ob das geplante Bauvorhaben den Festsetzungen der für diesen Bereich geltenden Ortslagenabrundungssatzung bzw. Bebauungsplan entspricht. Ebenfalls prüft sie, ob in diesem Bereich eine Kanal- und Wasserversorgung sowie eine wegemäßige Erschließung gesichert sind. Wurden die Festsetzungen eingehalten und ist die Erschließung gesichert, so erteilt die Gemeinde ihr Einvernehmen zum Bauantrag.