Fassadenprogramm

Im Jahre 2016 wurden für die Ortskerne Marmagen, Nettersheim und Zingsheim jeweils ein Sanierungsgebiet ausgewiesen. Dadurch konnten für diese drei Orte, die als Siedlungsschwerpunkte im Gebiet der Eifelgemeinde Nettersheim festgelegt sind, umfangreiche Fördermaßnahmen im Rahmen des Städtebauförderungsprogramms beantragt werden, die zwischenzeitlich auch bewilligt wurden.

Ein Förderprojekt für die Jahre 2016 bis Ende 2022 ist das Fassaden- und Hofprogramm. Dieses Programm dient ausschließlich privaten Objekten zur Verschönerung von Fassadenflächen und Hofbereiche, die dem öffentlichen Straßenraum zugewandt sind. Nachfolgende Informationen geben Einblick in die Geltungsbereiche der Sanierungsgebiete in den drei Orten, die Förderrichtlinien mit ihren Nebenbestimmungen sowie den Vordruck des Förderantrages.

undefinedDownload weitere Informationen

undefinedDownload Föderrichtline und Nebenbestimmungen

Download Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung nach § 7h Einkommenssteuergesetz (EStG)



Nehmen Sie in diesem Zusammenhang die Gelegenheit einer Bauberatung wahr, die für die Bürgerinnen und Bürger der Eifelgemeinde Nettersheim kostenlos ist. Hierbei erhalten Sie umfangreiche Informationen zu Sanierungsmöglichkeiten, Materialwahl etc.