03.05.2017

Schiedsfrau oder Schiedsmann gesucht

Wegen Ablauf der Amtszeit zum 30.06.2017 ist in der Eifelgemeinde Nettersheim das Schiedsamt neu zu besetzen.

Interessierten Personen wird hiermit die Gelegenheit gegeben, sich um das Ehrenamt des Schiedsmann oder der Schiedsfrau (Schiedsperson) zu bewerben.

Das Ehrenamt der Schiedsperson kann im allgemeinen von Bürgerinnen oder Bürgern übernommen werden, die zwischen 30 und 70 Jahren alt sind, die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter haben, nicht unter Betreuung mit Einwilligungsvorbehalt stehen und in der Eifelgemeinde Nettersheim wohnen.

Die Schiedsperson ist dazu berufen, Schlichtungsverfahren zur Vermeidung gerichtlicher Auseinandersetzungen in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten und in Strafsachen durchzuführen, soweit die Zuständigkeit dafür in den einschlägigen Vorschriften geregelt ist.

Aufgabe der Schiedsperson besteht darin, festgefahrene Konfliktsituationen und verhärtete Fronten durch Verhandlungssgeschick aufzubrechen und dadurch kleinere Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten zu schlichten und durch Abschluss eines entsprechend zu protokollierenden Vergleiches zu beenden.

Durch Anteilnahme an den zu verhandelnden Sachen, die Bereitschaft den Beteiligten zuzuhören und auf ihr Vorbringen einzugehen und durch Herstellen einer ruhigen und entspannten Atmosphäre schafft die Schiedsperson die Voraussetzung dafür, dass die Parteien sich einigen und den sozialen Frieden wiederherstellen.

Die Schiedsperson sollte über Schreibgewandtheit, Freude und Geschick an und in der Verhandlungsführung verfügen und im Umgang mit EDV geübt sein.

Die Schiedsperson wird für ihr Amt u.a. durch das Schiedsamtsseminar und regionale Fortbildungsveranstaltungen des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V-BDS ausgebildet.

Die Schlichtungsverhandlungen finden überwiegend in einem Amtsraum statt, den die Gemeinde zur Verfügung stellt.

Die Gemeinden tragen die Sachkosten des Schiedsamtes. Die Schiedsperson erhebt für ihre Tätigkeit Kosten (Gebühren und Auslagen) nach dem Schiedsamtsgesetz NRW. Die Gebühren fließen zu gleichen Teilen der Schiedsperson und der Gemeinde zu. Die Auslagen erhält die Schiedsperson in voller Höhe.
Die Aufgaben des Schiedsamtes nimmt die Schiedsperson ehrenamtlich wahr. Sie wird von dem Gemeinderat der Eifelgemeinde Nettersheim für die Dauer von fünf Jahren gewählt. Die Wahl bedarf der Bestätigung und Vereidigung durch das Amtsgericht Schleiden. Nach Ablauf der Amtszeit ist eine Wiederwahl möglich.

Schriftliche formlose Bewerbungen mit Angabe von:

  • Name,
  • Anschrift,
  • Alter,
  • Beruf und
  • kurzer Begründung des Interesses an der Übernahme des Schiedsamtes

können ab sofort an die

Eifelgemeinde Nettersheim,
Krausstr. 2,
53947 Nettersheim

gerichtet werden.

Interessierte Bürger können sich bei Fragen an Frau Birgit Schlemmer, Tel.: 02486 / 78-83 oder E-Mail wenden.

Allgemeine Informationen zum Schiedsamt sind hier abrufbar.








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