15.10.2013

Neuigkeiten zum Zahlungsverkehr

Information zum SEPA-Lastschriftverfahren

Ab dem 01.02.2014 tritt für in- und ausländische Euro-Zahlungen ein einheitlicher Euro-Zahlungsverkehr in Kraft, wodurch ab diesem Zeitpunkt nur noch SEPA-Überweisungen und –Lastschriften getätigt werden dürfen. Kontonummer und Bankleitzahl werden bei diesem Verfahren durch IBAN (International Bank Account Number) und BIC (Business Identifier Code) abgelöst.

Das Wichtigste für Sie dabei ist, dass wir, sofern uns bereits eine Einzugsermächtigung von Ihnen vorliegt, diese als SEPA-Lastschriftmandat weiter nutzen.

Erstmals zum 01.11.2013 werden wir fällige Forderungen im SEPA-Verfahren einziehen und in diesem Zusammenhang Ihre aktuelle Kontonummer und Bankleitzahl automatisch in IBAN und BIC umwandeln. Ebenso wird die letzte Fälligkeit der Grundbesitzabgaben zum 15.11.2013 erstmalig im SEPA-Verfahren eingezogen.

Die für ein SEPA-Mandat notwendige Mandatsreferenz sowie unsere Gläubiger-Identifikationsnummer DE67ZZZ00000140771 finden Sie bei Abbuchung auf Ihren Kontoauszügen und ab Fälligkeit 01.02.2014 auf Ihrem Grundbesitzabgaben- oder sonstigen Bescheid.

Gemeinde Nettersheim
Der Bürgermeister
Gemeindekasse
Im Auftrag:
gez. Klinkhammer Iris
(Kassenleiterin)








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