30.07.2021

Soforthilfe des Landes für Unternehmen

Hochwassergeschädigte Unternehmen, Gewerbetreibende, freiberuflich sowie selbstständig Tätige und land- und forstwirtschaftliche Betriebe, können ab sofort eine Soforthilfe des Landes NRW in Höhe von 5.000€ bei der Eifelgemeinde Nettersheim beantragen!

 

Den betroffenen Gewerbetreibenden soll nun durch den Antrag auf Soforthilfe erstmals die Möglichkeit gegeben werden, schnellstmöglich erste finanzielle Belastungen die durch entstandenen Schaden verursacht wurden abzumildern.

 

Zu beachten ist:
Die Soforthilfe dient der ersten Milderung von finanziellen Belastungen die durch Schäden verursacht von der Unwetterkatastrophe vom 14./15.07.2021 entstanden sind. Unter Schäden werden beispielsweise die Räumung und oder die Reinigung der Betriebsstätte, der kurzfristige oder provisorische Wiederaufbau oder auch sonstige Maßnahmen im Zusammenhang mit der Schadensabwehr oder Schadensbeseitigung, verstanden.

Umfasst werden auch Schäden, die zu einem späteren Zeitraum entstanden sind, aber nicht ohne das Ereignis Unwetterkatastrophe entstanden wären.

Die Soforthilfe können Unternehmen, Gewerbetreibende, freiberuflich sowie selbstständig Tätige und land-und forstwirtschaftliche Betriebe empfangen, die ihren Sitz im Gebiet der Eifelgemeinde Nettersheim haben. Eine Insolvenz schließt eine Förderung aus, es sei denn, die Insolvenzverwalter*in bestätigt eine positive Fortführungsprognose.

 

 

Voraussetzungen für die Soforthilfe:

  1. Glaubhafter Nachweis das sich die Betriebsstätte im Gemeindegebiet befindet
  2. Eigenerklärung über Schaden an dieser Betriebsstätte in Höhe von mindestens 5.000€, nach Abzug der zu erwartenden Versicherungsleistung
  3. Wohnbereich und Betriebsstätte müssen räumlich voneinander getrennt sein

Unter Erfüllung dieser Voraussetzungen kann den oben genannten Empfänger*innen, eine Soforthilfe in Höhe von 5.000 € gewährt werden.

Der Antrag kann ab sofort und bis zum 31.08.2021 bei der Eifelgemeinde Nettersheim mittels Antragsvordruckes gestellt werden. Der Antrag auf Soforthilfe kann in der Verwaltung der Eifelgemeinde Nettersheim bei Frau Vanessa Diefenbach oder Frau Maya Baumgärtner abgegeben werden oder aber auch per E-Mail an buergermeister@nettersheim.de .

Bei weiteren Fragen helfen wir Ihnen auch unter der Bürgerhotline 02486-78-800 gerne weiter!

Antrag Billigkeitsleistungen Hochwasser für Unternehmen

Richtlinie Billigkeitsleistung für Unternehmen

FAQ Billigkeitsleistungen für Unternehmen

 

V








Zurück zur Übersicht