Einwohnermeldewesen

Das Einwohnermeldeamt der Gemeinde Nettersheim heißt Sie herzlich willkommen.

Sie benötigen einen Termin für Ihr Anliegen? Hier gelangen Sie zur undefinedOnline-Terminreservierung

Wir bemühen uns, Ihnen die erforderlichen Formalitäten so leicht wie möglich zu machen.

Hier helfen wir Ihnen gerne weiter:

Vollmachten zur Abholung von Personalausweisen, Reisepässen, Beantragung von Dokumenten für Kinder, usw. finden Sie hier


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Altersjubiläum (ab 70 Jahre)

Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Nettersheim haben die Möglichkeit, ihren Geburtstag ab dem 70. Lebensjahr im Gemeindeblatt und den Tageszeitungen veröffentlichen zu lassen. Diese Veröffentlichung ist nur mit der schriftlichen Zustimmung möglich.

Wenn Sie bei Zuzug in die Gemeinde Nettersheim bereits Ihr 70. Lebensjahr vollendet haben, werden Sie diesbezüglich nicht angeschrieben und haben die Möglichkeit mit diesem Formular Ihr schriftliches Einverständnis zu erteilen.

 

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Anmeldung

Folgende Unterlagen werden für eine Anmeldung benötigt:

• Ihr gültiger Personalausweis

• falls vorhanden, Ihr Reisepass

• ausgefüllte und unterschriebene Wohnungsgeberbestätigung

Bei mehreren Familienangehörigen Personalausweise oder Geburtsurkunden, sowie Reisepässe aller Personen.

 Bei Anmeldung werden Sie gefragt, ob Sie sogenannte Übermittlungssperren eingetragen haben möchten. Informationen zu den verschiedenen Übermittlungssperren finden Sie hier.

 

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Ummeldung

Anmeldung bei Wohnungswechsel innerhalb des Gemeindegebietes Nettersheim

Folgende Unterlagen werden für eine Ummeldung benötigt:


• Ihr gültiger Personalausweis

• ausgefüllte und unterschriebene undefinedWohnungsgeberbestätigung

Bei mehreren Familienangehörigen die Personalausweise aller Personen, damit die neue Anschrift eingetragen werden kann.

 

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Abmeldung

Sie müssen sich bei dem für Ihren Wohnort zuständigen Einwohnermeldeamt abmelden, wenn

• es sich um die Abmeldung eines Nebenwohnsitzes handelt
• sich der neue Wohnsitz im Ausland befindet
• keine neuer fester Wohnsitz begründet wird (Abmeldung ohne festen Wohnsitz)
 
Folgende Unterlagen werden für eine Abmeldung benötigt:

• Ein gültiger Personalausweis oder Pass
 

Bitte beachten Sie, dass die Abmeldung gemäß § 13 des Meldegesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen innerhalb von einer Woche erfolgen muss.

 

Die An-, Ab- und Ummeldung ist gebührenfrei.

Für weitere Informationen steht Ihnen das Einwohnermeldeamt gerne telefonisch unter der 0 24 86 / 78 - 127 zur Verfügung.