Polizeiliches Führungszeugnis / Auszug aus dem Gewerbezentralregister

Das polizeiliche Führungszeugnis ist persönlich unter Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses im Einwohnermeldeamt zu beantragen. Der Antragsteller muss seinen Wohnsitz im Gemeindegebiet Nettersheim haben .

Es gibt folgende verschiedene Arten von Führungszeugnissen:
Belegart „N“ (einfaches Führungszeugnis, wird nach Hause geschickt)
Belegart „NE“ (erweitertes Führungszeugnis – bei Arbeit mit minderjährigen Kindern und Jugendlichen -, wird nach Hause geschickt)
Belegart „O“ (normales Führungszeugnis, wird zu einer deutschen Behörde geschickt: z.B. Amtsgericht, Polizei, Kreis)
Belegart „OE“ (erweitertes Führungszeugnis – bei Arbeit mit minderjährigen Kindern und Jugendlichen – wird zu einer deutschen Behörde geschickt)

Zur Beantragung von Führungszeugnissen mit der Belegart „NE“ oder „OE“ ist die Vorlage einer schriftlichen Aufforderung von der Stelle, die das erweiterte Führungszeugnis verlangt und in der diese bestätigt, dass die Voraussetzungen des §30a Abs. 1 Bundeszentralregistergesetz vorliegen, erforderlich.

Gebühr: 13,00 €


EU-Bürger, welche nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, können beim Einwohnermeldeamt ein europäisches Führungszeugnis beantragen. Auch hierzu ist ein Ausweisdokument vorzulegen. Der Antragsteller muss seinen Wohnsitz im Gemeindegebiet Nettersheim haben.

Gebühr: 13,00 €


Seit dem 01.09.2014 besteht die Möglichkeit, Führungszeugnisse unmittelbar beim Bundesamt für Justiz (BfJ) über ein Online-Portal zu beantragen.
Voraussetzungen für den Online-Antrag sind der neue elektronische Personalausweis, der für die Online-Ausweisfunktion freigeschaltet sein muss, die persönliche PIN-Nummer sowie ein passendes Kartenlesegerät.
Auf diese Weise kann der Antragsteller eindeutig identifiziert werden.
Ausländische Mitbürger können in gleicher Weise die entsprechende Funktion ihres elektronischen Aufenthaltstitels nutzen. Das Online-Portal zur Beantragung von Führungszeugnissen ist über den Link: www.fuehrungszeugnis.bund.de zu erreichen.

Weitere Informationen zum Führungszeugnis erhalten Sie auch auf der Internetseite des Bundesamtes für Justiz (www.bundesjustizamt.de)

 

Hier finden Sie den Informationsflyer des Bundesamtes für Justiz als PDF zum Download und Ausdruck.

Gewerbezentralregister

Gewerbezentralregisterauskunft

Beim Einwohnermeldeamt können natürliche als auch juristische Personen einen Antrag auf Auskunft aus dem Gewerbezentralregister stellen. Der Antragsteller muss hierzu persönlich vorsprechen und im Gemeindegebiet Nettersheim wohnen. Bei juristischen Personen muss die Betriebsstätte im Gemeindegebiet Nettersheim liegen.

Bei Beantragung einer Auskunft aus dem Gewerbezentralregister muss die Belegart bzw. der Verwendungszweck angegeben werden.
Bei der Belegart „1“ handelt es sich um eine Auskunft für private Zwecke, welche nach Hause geschickt wird.
Die Belegart „9“ ist eine Auskunft zur Vorlage bei einer Behörde, welche direkt an die deutsche Behörde übersandt wird. Hierbei ist die vollständige Anschrift der entsprechenden Behörde sowie das Aktenzeichen/der Verwendungszweck und ggf. ein Ansprechpartner anzugeben.

Gebühr: 13,00 €

 

Seit dem 01.09.2014 besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Auskunft aus dem Gewerbezentralregister unmittelbar beim Bundesamt für Justiz (BfJ) online zu beantragen.
Voraussetzungen für den Online-Antrag sind der neue elektronische Personalausweis, der für die Online-Ausweisfunktion freigeschaltet sein muss, die persönliche PIN-Nummer sowie ein passendes Kartenlesegerät.
Auf diese Weise kann der Antragsteller eindeutig identifiziert werden.
Ausländische Mitbürger können in gleicher Weise die entsprechende Funktion ihres elektronischen Aufenthaltstitels nutzen. Das Online-Portal zur Beantragung von Führungszeugnissen ist über den Link: www.fuehrungszeugnis.bund.de zu erreichen.

Weitere Informationen zum Führungszeugnis erhalten Sie auch auf der Internetseite des Bundesamtes für Justiz (www.bundesjustizamt.de)

 

Hier finden Sie den Informationsflyer des Bundesamtes für Justiz als PDF zum Download und Ausdruck.