Baudenkmäler, Schätze unserer Heimat

Fachwerkwinkelgehöfte, imposante Villen, Bruchsteingebäude…,
sie sind die Zeugen der Eifeler Baukultur. Durch die liebevolle Pflege ihrer Besitzer zeigen sie sich vielfach noch in ihrem ursprünglichen Zustand.

Die Eifelgemeinde Nettersheim als Untere Denkmalbehörde bemüht sich intensiv um die dörfliche Entwicklung und den Erhalt von Kultur und Landschaft. In diesem Zusammenhang werden ständig Empfehlungen und Beratungen auf Wunsch bei denkmalpflegerischen Fragen gegeben. Auch gibt es bei baulichen Überlegungen und Veränderungen an den denkmalwerten Gebäuden unterschiedliche Hilfestellungen, die Sie im Einzelnen mit den Mitarbeitern der Unteren Denkmalbehörde besprechen können.

Bei konkreten Planungen und Umbaumaßnahmen ist eine Beteiligung und Abstimmung mit der Unteren Denkmalbehörde der Gemeinde Nettersheim zwingend erforderlich. Suchen Sie deshalb möglichst frühzeitig das Gespräch, damit eine umfassende Beratung und Betreuung und damit auch eine gewinnbringende Zusammenarbeit möglich ist. 

Bei diesem Gespräch werden Sie auch über die Fördermöglichkeiten für die Restaurierung von Baudenkmälern und die steuerliche Abschreibung ausführlich informiert. Über die abgestimmten Sanierungsmaßnahmen erhält der Denkmaleigentümer von der Unteren Denkmalbehörde eine denkmalrechtliche Erlaubnis nach § 9 Denkmalschutzgesetz (DSchG). Nur mit dieser denkmalrechtlichen Erlaubnis ist eine steuerliche Geltendmachung des erfolgten Aufwandes möglich.

Kontakt & Information:

Lisa-Marie Brück

Tel.: 02486 / 78-223

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