Ortslagenabrundungssatzungen

Für alle elf Orte der Eifelgemeinde Nettersheim gibt es Ortslagenabrundungssatzungen, die den Innenbereich der Orte vom Außenbereich abtrennen.


Für Bereiche innerhalb dieser Ortslagenabrundungssatzungen gelten die Vorschriften des § 34 BauGB. Danach ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.

Abgeschlossene Verfahren

Erlass einer Satzung der Gemeinde Nettersheim über die 1. Erweiterung der Ortslagenabrundungssatzung Roderath

Bekanntmachung

Verfahrensunterlagen


Erlass einer Satzung der Gemeinde Nettersheim über die 4. Erweiterung der Ortslagenabrundungssatzung Frohngau, Bereich Birkenhecker Straße

Bekanntmachung

Verfahrensunterlagen


Erlass einer Satzung der Gemeinde Nettersheim über die 3. Erweiterung der Ortslagenabrundungssatzung Frohngau, Bereich „Auf der Greuß“

Bekanntmachung

Verfahrensunterlagen


Erlass einer 2. Ergänzungssatzung der Gemeinde Nettersheim für den Ort Frohngau im Bereich „Greußstraße“

Bekanntmachung

Verfahrensunterlagen