Fassadenprogramm
Im Jahre 2016 wurden für die Ortskerne Marmagen, Nettersheim und Zingsheim jeweils ein Sanierungsgebiet ausgewiesen. Dadurch konnten für diese drei Orte, die als Siedlungsschwerpunkte im Gebiet der Eifelgemeinde Nettersheim festgelegt sind, umfangreiche Fördermaßnahmen im Rahmen des Städtebauförderungsprogramms beantragt werden, die zwischenzeitlich auch bewilligt wurden.
Ein Förderprojekt für die Jahre 2016 bis Ende 2025 ist das Fassaden- und Hofprogramm. Dieses Programm dient ausschließlich privaten Objekten zur Verschönerung von Fassadenflächen und Hofbereiche, die dem öffentlichen Straßenraum zugewandt sind. Nachfolgende Informationen geben Einblick in die Geltungsbereiche der Sanierungsgebiete in den drei Orten, die Förderrichtlinien mit ihren Nebenbestimmungen sowie den Vordruck des Förderantrages.
Download weitere Informationen
Download Föderrichtline und Nebenbestimmungen
Download Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung nach § 7h Einkommenssteuergesetz (EStG)