08.12.2022

Information an die AnschlussnehmerInnen der Biowärme Nettersheim

Wie Sie mit Sicherheit bereits aus den Medien entnommen haben, kommen Kunden von leitungsgebundenem Erdgas und Wärme bedingt durch die immense Gaspreiskrise in den Genuss von mehreren Unterstützungs- und Hilfspaketen von Seiten der Bundesregierung. Ein Baustein ist das Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz (EWSG), welches die Endverbraucher im Netz der Biowärme im Dezember 2022 entlastet.
Konkret bedeutet dies, dass jedeR AnschlussnehmerIn nach aktuellem Stand noch in 2022 eine Entlastung auf das hinterlegte Konto erhalten wird. Diese setzt sich nach aktueller Tendenz wenigsten aus 1/12 der jährlichen Verbrauchsgebühr (auf Grundlage des Abschlags) zzgl. einem Aufschlag von 20% zusammen. Im Idealfall wird auch anteilig die Grund- und Bereitstellungsgebühr übernommen.
Der Eigenbetrieb Biowärme Nettersheim hat hier form- und fristgerecht einen Antrag auf Erstattung dieser Entlastungszahlungen beim Bundeswirtschaftsministerium beantragt; eine Auszahlung soll bis Mitte Dezember 2022 erfolgen. Im Zuge dieses Antrages wurden nach §9 Absatz 5 Nummer 3 EWSG persönliche Daten der AnschlussnehmerInnen zwecks Plausibilisierung übermittelt.
Alle AnschlussnehmerInnen werden konkreter informiert, sobald uns hier weitere Informationen vorliegen.
Für Rückfragen steht Ihnen Herr Mauel unter a.mauel@nettersheim.de zur Verfügung.

Der Eigenbetrieb Biowärme Nettersheim – Die Betriebsleitung








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