14.11.2023

Kinderreisepass - Änderung ab 01.01.2024

Reise- bzw. Urlaubsplanungen mit Kindern im Alter von 0 bis 12 Jahre – gültiges Ausweisdokument erforderlich

Liebe Eltern und Sorgeberechtigten!

Ab dem kommenden Jahr ändern sich die Vorschriften für Ausweisdokumente für unsere ganz kleinen Bürger. Für alle, die aktuell noch einen in diesem Jahr ausgestellten Kinderreisepass besitzen, besteht noch bis zum 22.12.2023 die Möglichkeit, diesen für ein Jahr zu verlängern. Auch eine Neuausstellung mit Gültigkeit von einem Jahr kann erfolgen.

Ab dem 01.01.2024 werden diese Ausweise nicht mehr ausgestellt und SOFORT ausgehändigt. Ab diesem Zeitpunkt kann nur noch der Personalausweis oder Reisepass (analog den Dokumenten von Erwachsenen) beantragt werden.

Prinzipiell sollte bei jeder Reise außerhalb Deutschlands ein Ausweisdokument für das Kind mitgeführt werden.

Bitte planen Sie frühzeitig vor der Reise die Beantragung des Ausweisdokumentes für Ihr Kind.

Hierfür ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich, welchen Sie bequem online über die Internetseite der Gemeindeverwaltung buchen oder telefonisch vereinbaren.

Wir beraten Sie hierzu gerne.

Ihr Einwohnermeldebüro der
Gemeindeverwaltung Nettersheim

 

 

 

 

 

 

 








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