15.01.2024

Neuaufstellung eines Lärmaktionsplanes für die Gemeinde Nettersheim

Mitwirkung der Öffentlichkeit und Auslegung des Planentwurfes nach § 47d Abs. 3 BImSchG

Der Rat der Eifelgemeinde Nettersheim hat in seiner Sitzung am 12.12.2023 beschlossen, einen Lärmaktionsplan für die Gemeinde Nettersheim aufzustellen und die Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange an dem aktuellen Entwurf des Lärmaktionsplanes frühzeitig zu beteiligen (Auslegungs- und Offenlagebeschluss).

Nach EU-Umgebungslärmrichtlinie ist die Lärmaktionsplanung in einem 5-jährigen Turnus durchzuführen bzw. fortzuschreiben. Die Gemeinde Nettersheim startet hierzu erstmalig in die Lärmaktionsplanung, welche bis Juli 2024 mit der Aufstellung eines Lärmaktionsplans abzuschließen ist.

Im Rahmen der Lärmaktionsplanung sollen Lärmprobleme ausgehend von Umgebungslärm sichtbar gemacht und bewertet werden. Aufbauend hierauf ist das Ziel die Minderung der Lärmbelastung, insbesondere dort, wo gesundheitliche oder belastende Auswirkungen vorliegen.

Zur Ausarbeitung des Lärmaktionsplanes stellt die aktive Mitwirkung der Öffentlichkeit einen wichtigen Bestandteil dar.

Als Umgebungslärm bezeichnet man belästigende oder gesundheitsschädliche Geräusche im Freien, einschließlich Verkehrsgeräusche (Straßenverkehr, Schienenverkehr, Flugverkehr) und Geräusche von Geländen für industrielle Tätigkeiten. Bei der Lärmkartierung, welche durch das Land NRW vorgenommen wurde, finden ausschließlich Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 3 Mio. KFZ pro Jahr, Haupteisenbahnen und Großflughäfen Berücksichtigung.
Gewerbelärm, Freizeitlärm und Nachbarschaftslärm sind nicht Gegenstand der Lärmminderungsplanung.

Für das Gemeindegebiet Nettersheim wurde seitens des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (LANUV NRW) eine aktuelle Lärmkartierung vorgenommen. Die Kartierung erfolgte für die innerhalb des Gemeindegebietes befindliche Hauptverkehrsstraße BAB 1.

Die Ergebnisse der Lärmkarten für Hauptverkehrsstraßen wurden von den Ballungsraum-Kommunen bzw. dem LANUV ermittelt und im Internet unter www.umgebungslaerm.nrw.de veröffentlicht.

Für das Gemeindegebiet Nettersheim wurden dabei folgende Ergebnisse ermittelt:

Geschätzte Gesamtzahl der Menschen in der Gemeinde, die in Gebäuden wohnen mit Schallpegeln an der Fassade von:

Len dB(A) ab 55 ab 60 ab 65 ab 70 ab 75
  109 5 0 0 0
           
Lnight dB(A) ab 50 ab 55 ab 60 ab 65 ab 70
  23 3 0 0 0

 Gesamtfläche der lärmbelasteten Gebiete in der Gemeinde Nettersheim:

Len dB(A) ab 55 ab 65 ab 75
Größe in km² 8,27 1,74 0,46

Geschätzte Gesamtzahl der lärmbelasteten Wohnungen, Schulgebäude und Krankenhausgebäude in der Gemeinde:

Len dB(A) ab 55 ab 65 ab 75                          
Wohnungen 53 0 0
Schulen 0 0 0
Krankenhausgebäude 0 0 0

Der Entwurf des Lärmaktionsplanes wird mit seiner Begründung für die Dauer eines Monats in der Zeit vom 15.01.2024 bis zum 15.02.2024 zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt sowie unter www.nettersheim.de online einsehbar gemacht. Die Öffentlichkeit wird in der Zeit vom 15.01.2024 bis zum 29.02.2024 beteiligt.

Während der Auslegung können die Unterlagen im Rathaus der Gemeinde Nettersheim, Krausstraße 2, 53947 Nettersheim-Zingsheim, Zimmer 7, von jedermann eingesehen werden. Stellungnahmen können schriftlich eingereicht werden oder zur Niederschrift in Zimmer 7 abgegeben werden.

Die üblichen Dienststunden sind

Montag                8:30 Uhr - 12.00 Uhr      
Dienstag     8:30 Uhr - 18.00 Uhr
Mittwoch     8:30 Uhr - 15:30 Uhr
Donnerstag     7:30 Uhr - 12.00 Uhr
Freitag     8:30 Uhr - 12:00 Uhr

Eine vorherige Terminvereinbarung mit der zuständigen Sachbearbeiterin Frau Gäbler, 02486-78144 bzw. e.gaebler@nettersheim.de, ist erforderlich.

 Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können. Diese können insbesondere schriftlich, zur Niederschrift oder per E-Mail vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Lärmaktionsplan unberücksichtigt bleiben.

Den entsprechenden Planentwurf haben wir für Siehier bereitgestellt.








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