01.04.2025

Offene Sprechstunde zum Thema Vorsorgevollmacht und Beglaubigungen

Durch eine Vorsorgevollmacht können Bürgerinnen und Bürger eine Person ihres Vertrauens bevollmächtigen, sich um alle Angelegenheiten zu kümmern, wenn sie durch Unfall, Krankheit oder Alter dazu selbst nicht mehr in der Lage sein sollte. Wurde für einen solchen Fall keine Person bevollmächtigt, muss das Betreuungsgericht für den betroffenen Menschen eine rechtliche Betreuerin oder einen rechtlichen Betreuer bestellen.

Der Kreis Euskirchen bietet in Nettersheim ab Mai 2025 jeden 3. Montag im Monat eine offene Sprechstunde zu diesem Thema an. Zudem haben sie die Möglichkeit, ihre Vollmachten beglaubigen zu lassen.

Termine: Informationsveranstaltung 5. Mai, 17 Uhr

Ort: Literaturhaus Nettersheim, Steinfelder 12, 53947 Nettersheim

Beratungstermine:

19. Mai, 9 bis 13 Uhr

16. Juni, 14 bis 18 Uhr

21. Juli, 9 bis 13 Uhr

18. August, 14 bis 18 Uhr

20. Oktober, 9 bis 13 Uhr

Eine Terminvereinbarung wird erbeten.

 

Ort: Literaturhaus Nettersheim, Steinfelder 12, 53947 Nettersheim

 

Fragen und Terminvereinbarungen: Luisa Priesnitz, Telefon (02251) 1 56 93,

E-Mail luisa.priesnitz@kreis-euskirchen.de








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