30.07.2021

Soforthilfe des Landes für Privathaushalte

 

Hochwassergeschädigte können ab sofort eine Soforthilfe des Landes NRW in Höhe bis zu 3.500 Euro bei der Eifelgemeinde Nettersheim beantragen (angehängter Antragsbogen)!

 

 

Den betroffenen Privathaushalten soll die Möglichkeit gegeben werden, eine vorübergehende akute Notlage bei der Unterkunft oder in der Lebensführung durch notwendige Beschaffungen von Gegenständen des Haushalts oder durch andere Maßnahmen finanziell zu bewältigen. Hierzu leistet die Soforthilfe einen ersten Beitrag (Handgeld).

Zu beachten ist:
Die Soforthilfe dient der ersten Milderung von durch die Unwetterkatastrophe vom 14./15.07.2021 verursachten finanziellen Belastungen durch den Ausgleich von Schäden an Eigentum, Hausrat und weiteren Sachschäden. Unter die Schäden fallen Schäden durch Hochwasser sowie Schäden durch wild abfließendes Wasser, Sturzflut, aufsteigendes Grundwasser, überlaufende Regenwasser- und Mischkanalisation und die Folgen von Hangrutsch.


Empfängerinnen und Empfänger der Leistungen sind natürliche Personen (Privatpersonen), die ihren Hauptwohnsitz in der betroffenen Region haben.

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

  • Vollständig ausgefüllter und unterschriebener Antragsbogen
  • Glaubhafter Nachweis über den Hauptwohnsitz in der betroffenen Region
  • Eigenerklärung, dass nach Selbsteinschätzung im Haushalt ein Schaden in Höhe von mindestens 5.000 Euro entstanden ist, der nach Einschätzung des Antragstellers auch nicht über Versicherungsleistungen ersetzt werden kann.

Es kann eine Soforthilfe in Höhe von 1.500 Euro pro Haushalt (Erste Person – Haushaltsvorstand) und für jede weitere Person 500 Euro gewährt werden, maximal 3.500,00 Euro je Haushalt.

Der Antrag kann ab sofort und bis zum 31.08.2021 bei der Eifelgemeinde Nettersheim gestellt werden. Gerne auch an unsere Hotline (02486-78800) wenden! Wir helfen gerne.

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