16.08.2021
Wechsel von Wasserzählern im Gemeindegebiet
Nach dem Gesetz über das Mess- und Eichwesen vom 23.03.1992 und der Eichordnung vom 12.08.1988 in den derzeit gültigen Fassungen, müssen Geräte zur Bestimmung des Wasservolumens geeicht sein, wenn sie im geschäftlichen Verkehr verwendet oder bereitgehalten werden. Die Gültigkeitsdauer der Eichung beträgt bei Kaltwasserzählern zurzeit 6 Jahre.
Aufgrund der Corona-Pandemie mussten die Arbeiten bereits im Sommer 2020 eingestellt werden und werden nun wieder aufgenommen.
Sollte Ihr Hauptwassermesser das Baujahr 2014 oder 2015 aufweisen, ist dieser durch das Gemeindewasserwerk auszutauschen. Der von mir beauftragte Mitarbeiter ist nun wieder in den Orten der Gemeinde Nettersheim unterwegs und kann sich entsprechend ausweisen.
Ich danke Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Mitwirkung.
Gemeindewasserwerk Nettersheim
Der Werkleiter
Norbert Crump, Bürgermeister