04.11.2024

Winterdienst in der Eifelgemeinde Nettersheim

Der Winter naht. So schön die Vorfreude auf den ersten Schnee und die wunderschön in Weiß gemantelten Landschaften auch ist, birgt der Winter seine Gefahren. Die Mitarbeiter des gemeindlichen Bauhofes und Landwirte aus unserer Region stehen bereit, um unsere Straßen, Wege und Plätze auch bei Schnee und Eis gefahrenlos begeh- und befahrbar zu halten.

Um diese Dienste reibungslos gewährleisten zu können, bitten wir auch in diesem Jahr wieder um Ihre Mithilfe. Gerade in schmalen Straßen stehen die großen Räumfahrzeuge immer wieder vor Herausforderungen. Bitte nehmen Sie Rücksicht und stellen Sie Ihre Fahrzeuge so ab, dass ein sicheres Durchkommen zu jeder Tageszeit gewährleistet ist. Sollte an einigen Stellen das Abstellen der Fahrzeuge unausweichlich sein, muss zwingend eine Restbreite der Fahrbahn von 3,05 Metern verbleiben. Diese Vorgabe ist nicht nur für den Winterdienst ausschlaggebend, sondern auch für Müllfahrzeuge, die Feuerwehr sowie den Rettungsdienst und gilt im gesamten Kalenderjahr.

Im Zuge der gemeindlichen Straßenreinigungssatzung bitten wir Sie, als Grundstückseigentümer und Anwohner, ebenfalls die Gehwege in einer Breite von 1,5 Metern frei und somit begehbar zu halten. Hierbei sollte grundsätzlich auf den Gebrauch von Salz oder sonstigen auftauenden Substanzen verzichtet werden. Die Verpflichtung zur Schneeräumung gilt von 7 bis 19 Uhr (sonn- und feiertags von 9 bis 20 Uhr).

Wir appellieren an alle Bürgerinnen und Bürger unserer Gemeinde: Nehmen Sie Rücksicht für die Sicherheit und das Wohl aller!

Wir zählen auf Sie, Ihr Verständnis und Ihre Rücksichtnahme, und bedanken uns dafür schon jetzt!








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