Das Impfzentrum in Marmagen ist technisch bereits ausgestattet und wartet derzeit auf die Freigabe des Landes, die in Kürze erfolgen soll. Ab dem Zeitpunkt werden alle Impflinge bei ihrer zweiten Impfung direkt ihren QR-Code erhalten. Dieser kann dann mit dem Handy in der Cov-Pass App oder der Corona-Warn-App eingelesen und gespeichert werden.
Alle bereits im Vorfeld im Impfzentrum geimpften Bürger werden von der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein automatisch angeschrieben und erhalten postalisch ihren QR-Code. Zusätzlich wird es eine Möglichkeit geben, sich in der Apotheke einen QR-Code erstellen zu lassen. Dafür brauchen Sie Ihren Impfnachweis bzw. den Impfpass und den Personalausweis. Welche Apotheke im Kreis Euskirchen diesen Service anbietet, lässt sich über die Webseite www.mein-apothekenmanager.de herausfinden.
Hier gibt es bereits eine Übersicht über Apotheken, die kostenfreie Corona-Schnelltests bereitstellen. In den kommenden Tagen werden dann weitere Apotheken hinzukommen, die die Impfnachweise ausstellen.
Auch die Hausärzte sollen den digitalen Nachweis künftig ausstellen können. Die entsprechenden Stellen sollen jetzt nach und nach ausgerüstet werden, es wird nicht direkt überall verfügbar sein. Der herkömmliche Impfpass aus Papier behält übrigens weiterhin seine Gültigkeit. Mit dem digitalen Nachweis wird es nur in Zukunft einfacher, sich bei Bedarf beispielsweise in Restaurants, Bars oder Veranstaltungen einzuchecken und das lästige Mitführen des Impfpasses entfällt.
Inzidenzstufe 1: Das gilt ab 11.06.2021 im Kreis Euskirchen
Ab Freitag, 11. Juni 2021, gilt für das Land NRW die niedrigste Inzidenzstufe 1. Das hat das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW in der offiziellen Übersicht der Inzidenzstufen festgestellt. Hintergrund ist, dass NRW jetzt seit fünf Tagen landesweit den Inzidenz-Grenzwert von 35 unterschritten hat.
Die Corona-Schutzverordnung macht verschiedene Öffnungsschritte nicht nur von der Inzidenz des jeweiligen Kreises oder der jeweiligen kreisfreien Stadt abhängig, sondern knüpft sie auch an die für das Land geltende Inzidenzstufe. Daher greifen auch im Kreis Euskirchen mit dem Inkrafttreten der Inzidenzstufe 1 für NRW ab Freitag weitere Öffnungen. Der Kreis Euskirchen selbst ist bereits seit Längerem im U35-Modus. 2
Übrigens: Für die Einordnung des Landes in die verschiedenen Inzidenzstufen gelten die gleichen Regeln wie für die Einordnung der Kreise und kreisfreien Städte – die Zuordnung zu einer niedrigeren Inzidenzstufe erfolgt erst, wenn die 7-Tages-Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unter dem Grenzwert liegt, die Lockerungen greifen dann ab dem übernächsten Tag. Die Zuordnung zu einer höheren Inzidenzstufe wiederum erfolgt, wenn die 7-Tages-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Kalendertagen über dem Schwellenwert liegt.
Welche Lockerungen greifen ab Freitag, den 11.06.2021 durch die Landes-Inzidenzstufe 1 im Kreis Euskirchen?
Gastronomie
Mit der Inzidenzstufe 1 für das Land NRW ist die Nutzung der Innengastronomie ohne den Nachweis eines negativen Tests möglich. Die Platzpflicht und die Vorgaben zu Mindestabständen gelten weiterhin; auch die einfache Rückverfolgbarkeit muss nach wie vor sichergestellt sein (zum Beispiel durch die LucaApp).
Außerdem können andere Vorgaben der Corona-Schutzverordnung – wie z.B. die allgemeinen Kontaktbeschränkungen für Treffen im öffentlichen Raum – weiterhin einen Test erfordern. Auch für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Kundenkontakt besteht unverändert eine Testpflicht.
Außerschulische Bildung
Bildungsangebote und Prüfungen sind auch innen ohne Test erlaubt.
Kultur
Für Kultureinrichtungen (Museen, Kunstausstellungen, Galerien, Schlösser, Burgen, Gedenkstätten, Bibliotheken und ähnliche Einrichtungen) entfällt die Personenbegrenzung.
Veranstaltungen außen und innen sind mit bis zu 1.000 Zuschauerinnen und Zuschauern wahlweise ohne Mindestabstand oder ohne negativen Test möglich. Auch mit mehr als 1.000 Zuschauerinnen und Zuschauern sind außen und innen Veranstaltungen zulässig – Voraussetzung sind ein negativer Test sowie eine Sitzordnung nach Schachbrettmuster und Hygienekonzept; außerdem müssen die Mindestabstände eingehalten werden.
Sport
Für die Sportausübung entfällt die Testpflicht: Außen und innen ist Kontaktsport mit bis zu 100 Personen möglich; kontaktfreier Sport ist innen und außen ohne Personenbegrenzung zulässig (die einfache Rückverfolgbarkeit muss sichergestellt sein). Personenbegrenzung (15) innen nur bei hochintensivem Ausdauertraining.
ÖPNV
In der ab dem 9. Juni 2021 geltenden Fassung der Corona-Schutzverordnung sind Kinder von 6 bis 15 Jahren von der Pflicht ausgenommen, eine Atemschutzmaske zu tragen – sie können stattdessen eine medizinische Maske tragen. Bisher galt die Ausnahme für Kinder von 6 bis 13 Jahren und nur, wenn die Maske aufgrund der Passform „nicht saß“.
