Auf Grund der deutliche steigenden Infektionszahlen hat der Krisenstab des Kreises Euskirchen reagiert und eine Allgemeinverfügung mit folgenden Maßnahmen erlassen. Die hierin enthaltene Ausgangsbeschränkung wurde durch eine verwaltungsgerichtlichen Entscheidung dann jedoch wieder aufgehoben, so dass aktuell folgende Beschränkungen zu beachten sind:
- Die Anzahl der gleichzeitig in Handels- und Dienstleistungseinrichtungen mit Kundenverkehr anwesenden Kunden darf eine Person pro 20 Quadratmeter Verkaufsfläche nicht übersteigen.