Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Nettersheim

Öffentliche Bekanntmachungen der Gemeinde Nettersheim, die durch Rechtsvorschriften vorgeschriebenind, werden gem. § 18 der Hauptsatzung durch Veröffentlichung im „Gemeindeblatt“ der Gemeinde Nettersheim vollzogen, welches als Amtsblatt der Gemeinde Nettersheim gemäß § 4 Abs. 1 a der BekanntmVO NRW vom 26.08.1999, zuletzt geändert durch VO vom 5. August 2009, gilt. Dies gilt auch, wenn durch Rechtsvorschriften ortsübliche Bekanntmachung vorgeschrieben ist.

Gemäß § 27 a des Verwaltungsverfahrensgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen werden bekanntzumachende Inhalte zusätzlich hier auf der Internetseite der Gemeinde Nettersheim veröffentlicht. Dies gilt auch, wenn durch Rechtsvorschriften ortsübliche Bekanntmachung vorgeschrieben ist.

 

Hier finden Sie die öffentlichen Bekanntmachungen des laufenden Jahres:







 

Weitere öffentliche Bekanntmachungen der vergangenen Jahre finden Sie hier: