Die Lohnsteuerkarte

Durch ein elektronisches Verfahren zur Erhebung der Lohnsteuer (ELStAM) werden die Lohnsteuerkarten, wie man sie bisher kannte, ersetzt.

Ab dem Jahre 2014 werden dann nur noch das Geburtsdatum und die (Steuer-)Identifikationsnummer vom Arbeitgeber verlangt.

Alle Änderungen von Lohnsteuerabzugsmerkmalen direkt bei der Finanzverwaltung vorgenommen werden.
Derartige Änderungen beim Einwohnermeldeamt sind daher nicht mehr möglich.

Zuständiges Finanzamt für Bürger der Gemeinde Nettersheim ist das

Finanzamt Schleiden
Kurhausstraße 7
53937 Schleiden
Tel.: 0 24 44 / 85 – 0
Homepage des Finanzamtes