Haushalt der Gemeinde Nettersheim für das Haushaltsjahr 2026
Der Rat der Gemeinde Nettersheim hat in seiner Sitzung am 16.12.2025 den diesjährigen Haushalt beschlossen. Dieser schließt im Ergebnisplan mit einem Defizit von 2.249.589 € ab und kann entsprechend des voraussichtlichen Jahresergebnisses 2025 nur noch anteilig über den dann noch verfügbaren Stand der Ausgleichsrücklage gedeckt werden, so dass der Rat beschlossen hat, den hiernach noch verbleibenden Fehlbetrag als Verlust vorzutragen. Nicht über entsprechende Jahresüberschüsse in Folgejahren gedeckte Verlustvorträge müssen nach drei Jahren mit der Allgemeinen Rücklage verrechnet werden. Für den Zeitraum der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung der nachfolgenden Jahre 2027 bis 2029 drohen durchgehend weitere Fehlbeträge und damit einhergehende weitere Verlustvorträge. Die Pflicht zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes kann entsprechend diesen Planungen über diesen Zeitraum allerdings noch verhindert werden. Trotzdem unterliegt der diesjährige weder strukturell noch fiktiv ausgeglichene Haushalt der kommunalaufsichtsrechtlichen Genehmigungspflicht des Kreises Euskirchen. Dieser hat mit Haushaltsverfügung vom 13.01.2026 seine Genehmigung mit entsprechenden Auflagen verbunden und erklärt, dass eine Gefährdung der geordneten Haushaltswirtschaft der Gemeinde besteht und damit einher die unbedingte Verpflichtung besteht, weiterhin Haushaltssicherungsmaßnahmen zu ergreifen und begonnene Konsolidierungsmaßnahmen konsequent fortzusetzen bzw. zu verstärken.
Der Haushaltsplan berücksichtigt daher zur Haushaltskonsolidierung wie auch die drei Wirtschaftspläne zur Kostendeckung die erforderlich gewordenen Steuer- und Gebührenerhöhungen, die bereits per Satzungsänderungen zum 01.01.2026 in Kraft getreten sind.
Ältere Haushalte:
