Formulare und hilfreiche Links

Gut informiert sein, Zeit und Wege sparen - hier kommen Sie direkt zu wertvollen Informationen und erhalten Formulare zum Herunterladen.

 

Einwohnermeldewesen

Vollmacht Elternteil

Für die Beantragung von Dokumenten für Kinder unter 16 Jahren ist grundsätzlich das Einverständnis aller Erziehungsberechtigten erforderlich. Für den Fall, dass es nur einem Erziehungsberechtigten möglich ist, zur Beantragung persönlich vorzusprechen, kann die undefinedhier zur Verfügung gestellte Vollmacht genutzt werden.

 

Vollmacht Ausweiseabholung

Falls Sie eine Person zur Abholung Ihres Reisepasses oder Personalausweises bevollmächtigen möchten, finden Sie die Vollmachtvordrucke hier:

Vollmacht zur Abholung eines Ausweises oder eines sonstigen Dokuments

 

Wohnungsgeberbestätigung

Am 01.11.2015 trat das neue Bundesmeldegesetz in Kraft. Seit diesem Datum muss jeder Bürger bei An- oder Ummeldung eine Wohnungsgeberbestätigung beibringen. Die Vorlage des Mietvertrages reicht hier nicht aus. Auch bei Einzug in das Eigenheim muss man sich selbst diese Wohnungsgeberbestätigung ausfüllen.

 

Führungszeugnis / Gewerbezentralregister

Beim Bundesamt für Justiz können Sie ein Führungszeugnis oder eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister direkt online beantragen.

undefinedFührungszeugnis online

 

Gewerbean-, Gewerbeum- und Gewerbeabmeldungen

Über das Wirtschafts-Service-Portal des Landes NRW können Sie Gewerbean-, Gewrebeum- und Gewerbeabmeldungen vornehmen. Eine Betriebsnummer können Sie hier auch beantragen.

undefinedWirtschafts-Service-Portal NRW

Eine An-, Um- bzw. Abmmeldung ist jedoch nach vorheriger Terminabsprache auch persönlich im Rathaus, Zimmer 8, möglich.

Zudem besteht die Möglichkeit, dies auch schriftlich mit den entsprechenden Vordrucken durchzuführen, die Sie unterzeichnet an die Gemeinde Nettersheim, Gewerbeamt, Krausstraße 2, 53947 Nettersheim schicken können. 

undefinedGewerbeanmeldung

undefinedGewerbeabmeldung

undefinedGewerbeummeldung

 

Gemeindeabgaben

Sie ersparen sich Kosten und Zeit, wenn Sie die zu zahlenden Gemeindeabgaben von Ihrem Konto abbuchen lassen. Mit Ihrer Teilnahme am Lastschrifteinzugsverfahren können auch Sie wesentlich zur Reduzierung des Verwaltungsaufwandes beitragen.

Hier finden Sie den undefinedVordruck für eine Einzugsermächtigung.

 

Sicherheit und Ordnung

Schankerlaubnis nach § 12 GastG

Veranstaltungen mit Ausschank von Getränken und Speisen müssen vorab vom Ordnungsamt der Gemeinde Nettersheim genehmigt werden. Die Beantragung der Genehmigung sollte mindestens einen Monat im Voraus geschehen.
undefinedHier finden Sie einen Vordruck zur Beantragung einer Schankerlaubnis nach § 12 GastG.

 

Hundehaltung

undefinedAnmeldung eines Hundes zur Hundesteuer

undefinedAbmeldung eines Hundes von der Hundesteuer

undefinedAnzeige über das Halten eines großen Hundes nach § 11 Hundegesetz für das Land Nordrhein - Westfalen (LHundG NRW)

undefinedAntrag auf Erlaubnis nach § 4 Absatz 1 Hundegesetzes Nordrhein-Westfalen (LHundG NRW) bzw. für einen gefährlichen Hund nach § 3 LHundG NRW

undefinedAntrag auf Erlaubnis nach § 4 Absatz 1 Hundegesetzes Nordrhein-Westfalen ( LHundG NRW) für Hunde bestimmter Rassen nach § 10 LHundG NRW

 

Ordnungswidrigkeiten

Mit dem Online-Formular „Anzeige einer Allgemeinen Ordnungswidrigkeit“ können Sie eine Ordnungswidrigkeit außerhalb des Straßenverkehrs (zum Beispiel Lärmbelästigung, illegale Abfallentsorgung) anzeigen. Es können nur konkrete in der Vergangenheit bereits begangene Verstöße sanktioniert werden. Präventive Maßnahmen können im Rahmen eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens nicht durchgesetzt werden.

Wenn Sie eine Verkehrsordnungswidrigkeit (zum Beispiel Parkverstöße) melden wollen, können Sie dies unter "Anzeige einer Verkehrsordnungswidrigkeit".

Es kann nur derjenige eine Anzeige erstatten, der die Ordnungswidrigkeit beobachtet beziehungsweise festgestellt hat. Aus der Anzeige müssen die Örtlichkeit, der Tattag sowie die Tatuhrzeit ersichtlich sein. Die Angaben "regelmäßig", "immer" beziehungsweise "jeder Tag" sind zu unbestimmt.

Bußgeldverfahren gegen unbekannte Personen ohne weitere Ansatzpunkte können nicht durchgeführt werden.

Bitte beachten Sie, dass Sie bei einer Ordnungswidrigkeitenanzeige als Zeuge oder Zeugin mit Ihrer Anschrift im Bußgeldbescheid namentlich genannt werden. Anonyme Anzeigen werden nicht bearbeitet.

Anzeige einer Allgemeinen Ordnungswidrigkeit

Anzeige einer Verkehrsordnungswidrigkeit nach § 12 StVO

 

Wohngeld

Für die Wohngeldsachbearbeiter der Bürger der Gemeinde Nettersheim ist die Wohngeldstelle der Gemeinde Kall zuständig.

Ihren unverbindlichen Wohngeldanspruch können Sie sich anonymisiert mit dem Wohngeldproberechner NRW ausrechnen lassen. Im Anschluss besteht die Möglichkeit, einen verbindlichen, formellen Wohngeldantrag im Onlineverfahren zu erstellen.

Darüber hinaus stehen Ihnen auf der Seite des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes NRW ausfüllbare und mit Eingebahilfen versehene undefinedWohngeldantragsvordrucke sowie weitere Informationen zum Wohngeld zu Verfügung.

Bitte nutzen Sie bei einem Antrag auf Mietzuschuss diese Vermieterbescheinigung.
Desweiteren ist der ausgefüllte Vordruck Zusatzeinkünfte jedem Antrag auf Wohngeld beizufügen.
Bei selbstständig tätigen Personen sind anstatt der Verdienstbescheinigung die Vordrucke Selbstauskunft und Anlage Selbstauskunft auszufüllen.
Weitere Informationen erhalten Sie bei der Gemeinde Kallk, Frau Claudia Schmitz, Tel.: 0 24 41 / 8 88  18, E-Mail: cschmitz@kall.de

 

Bauen

Zum Vereinfachten Baugenehmigungsverfahren nach § 64  BauO NRW 2018 können Sie über das Bauportal des Landes NRW Anträge auf elektronischem Wege einreichen.

undefinedZum Bauportal