Organisation der Feuerwehr

Die Leistungsfähigkeit einer Feuerwehr hängt neben der notwendigen technischen Ausstattung von einer guten Organisation mit entsprechenden Führungskräften ab.

Leitung der Feuerwehr

Der Leiter der Feuerwehr ist in Nordrhein-Westfalen eine Feuerwehr-Führungskraft, die die Feuerwehr einer Stadt oder Gemeinde auf Verwaltungsebene leitet.

Die Aufgaben des Leiters der Feuerwehr umfassen unter anderem:

  • Einstellung, Beförderung und Entlassung von Feuerwehrleuten
  • Ernennung von Fachberatern
  • Einsatzleitung

Der Leiter der Feuerwehr und bis zu 2 Stellvertreter werden für die Dauer von 6 Jahren nach einer Anhörung der gesamten Feuerwehr vom Kreisbrandmeister dem Gemeinderat vorgeschlagen und durch diesen bestellt.

Leiter der Feuerwehr der Gemeinde Nettersheim:
Gemeindebrandinspektor Rene Schreiber, Tel.: 0177 6873732

komm. stellvertretende Leiter der Feuerwehr der Gemeinde Nettersheim:
Hauptbrandmeister Sven Georg, Tel.: 0177 8931882
Oberbrandmeister Philipp Milz, Tel.: 0171 5144232


Löschzüge

Die Ortslöschgruppen sind organisatorisch in 3 Löschzüge eingeteilt, die primär die jeweiligen Ortschaften betreuen, aber letztlich im gesamten Gemeindegebiet und darüber hinaus zum Einsatz kommen. 

Löschzug 1 - Barhaus, Marmagen und Nettersheim

Löschzug 2 - Engelgau, Pesch und Zingsheim

Löschzug 3 - Bouderath, Buir, Frohngau, Holzmülheim, Roderath und Tondorf

 


Jugendfeuerwehr

Jede Löschgruppe in der Gemeinde hat eine Jugendabteilung, die je nach Stärke alleine oder mit den Jugendlichen aus den Nachbarorten gemeinsam aktiv sind.

Weitere Informationen zur Jugendfeuerwehr erhalten Sie direkt unter dem entsprechenden Menüpunkt.


Gemeindliche Satzungen aus dem Bereich Feuerwehr

Satzung über die Erhebung von Entgelten und Kostenersatz für die Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Nettersheim (Feuerwehrsatzung)

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung der Brandschau und sonstiger Leistungen des vorbeugenden Brandschutzes in der Gemeinde Nettersheim