Bundestagswahl 2025
Wahlergebnispräsentation
Wahltermin
Ursprünglich sollte die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag am 28. September stattfinden. Nach der verlorenen Vertrauensfrage von Bundeskanzler Scholz und der damit verbundenen Auflösung des Bundestages durch den Bundespräsidenten wurde die Bundestagswahl nunmehr auf Sonntag, 23.02.2025 vorgezogen.
Wahlberechtigt sind alle Deutschen, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten in Deutschland wohnhaft sind und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Auch im Ausland lebende Deutsche können in der Regel mitwählen. Nähere Infos hierzu siehe unten.
Wie bei jeder Bundestagswahl stehen den Wahlberechtigten zwei Wege der Stimmabgabe offen: Die Urnenwahl am Wahltag selbst sowie eine Stimmabgabe per Briefwahl, wenn man am Wahltag nicht ins Wahllokal gehen kann oder möchte.
Briefwahl
Wer seine Stimme per Briefwahl abgeben möchte, muss einen sogenannten Wahlschein beantragen. Der einfachste und schnellste Weg für Sie und für uns ist der Online-Briefwahlantrag. Alternativ können Sie den QR-Code auf Ihrer Wahlbenachrichtigung scannen. Diese werden voraussichtlich im Zeitraum 22.01. bis spätestens 02.02. zugestellt.
Der Antrag kann weiterhin auch schriftlich oder mündlich (persönlich im Briefwahlbüro) gestellt werden. Eine telefonische Antragstellung ist ausgeschlossen! Der Schriftform wird auch durch E-Mail (wahlen@nettersheim.de) oder sonstige dokumentierbare elektronische Übermittlung Genüge getan.
Der Antrag muss folgende Angaben für alle Personen enthalten:
· Familienname
· Vorname
· Geburtsdatum
· Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort)
Ein bestimmtes Antragsmuster ist nicht vorgeschrieben. Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ist ein Vordruck für einen Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines aufgedruckt. Damit können Wahlberechtigte entweder per Post die Briefwahlunterlagen anfordern oder sich diese im Briefwahlbüro der Gemeinde (siehe nachstehend) aushändigen lassen. Wer möchte, kann die Briefwahl auch direkt an Ort und Stelle ausüben (erst ab dem 06.02.2025 möglich!).
Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er/sie dazu berechtigt ist.
Auf dem Antragsvordruck auf der Wahlbenachrichtigung ist bereits eine entsprechende Vollmacht vorgesehen. Es reicht aus, diese auszufüllen und zu unterschreiben.
Briefwahlbüro im Rathaus
Die Briefwahl kann auch persönlich im Briefwahlbüro im Rathaus beantragt werden: Rathaus Zingsheim, Kellergeschoss, Zimmer 02.
Öffnungszeiten ab dem 03.02.2025:
Montag
08.30 Uhr – 12.00 Uhr
Dienstag
08.30 Uhr – 12.00 Uhr und 14.00 Uhr – 18.00 Uhr
Mittwoch
08.30 Uhr – 12.00 Uhr und 14.00 Uhr – 15.30 Uhr
Donnerstag
06.30 Uhr – 12.00 Uhr
Freitag
08.30 Uhr – 12.00 Uhr
Zusätzlich ist das Briefwahlbüro am Freitag, dem 21.02.2025 bis 15.00 Uhr geöffnet. Wahlberechtigte Personen können im Rathaus direkt wählen (ab dem 06.02.2025) oder die Unterlagen mit nach Hause nehmen und dort ausfüllen. Bitte bringen Sie immer einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mit.
Wahlscheine können nur bis zum zweiten Tage vor der Wahl - Freitag, 21.02.2025, 15.00 Uhr, beantragt werden. Nur in besonderen Ausnahmefällen können Wahlscheine noch bis zum Wahltag – Sonntag, 23.02.2025, 15.00 Uhr, im Briefwahlbüro beantragt werden. Gleiches gilt, wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung der Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann.
Achtung: Verkürzte Fristen!
Mit dem Versand bzw. der Ausgabe der Wahlunterlagen kann allerdings frühestens zwischen dem 6. und 10. Februar 2025 begonnen werden, da die Stimmzettel erst gedruckt und den Wahlämtern zur Verfügung gestellt werden können, wenn die Wahlvorschläge zugelassen sind.
Die Wahlbriefe müssen dann spätestens am Wahltag um 18 Uhr beim Wahlamt der Gemeinde Nettersheim eingegangen sein. Hierfür tragen die Wählerinnen und Wähler selbst die Verantwortung. Verspätet eingehende Wahlbriefe können bei der Auszählung der Stimmen nicht berücksichtigt werden. Bitten denken Sie daher daran, die Wahlunterlagen zügig nach Erhalt auszufüllen und zurückzuschicken!
Wählen, wenn man im Ausland lebt
Deutsche im Ausland, die nicht in Deutschland gemeldet sind, bezeichnet man auch als Auslandsdeutsche. Sie werden nicht von Amts wegen in ein Wählerverzeichnis eingetragen. Wollen Auslandsdeutsche an Bundestagswahlen teilnehmen, müssen sie vor jeder Wahl einen schriftlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis ihrer ehemaligen Gemeinde stellen. Wählen Sie dazu das Dokument, das auf Ihren Wahlanspruch zutrifft:
Genaue Informationen für im Ausland lebende Deutsche finden Sie auf den Internetseiten der Bundeswahlleiterin: Deutsche im Ausland - Die Bundeswahlleiterin
Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis
Bei Fragen erreichen Sie das Wahlamt über die Mailadresse wahlen@nettersheim.de oder die Durchwahl 02486-78125.