Europawahl 2024
Vom 6. bis 9. Juni 2024 wählen die Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union zum zehnten Mal das Europäische Parlament. Diese Wahl findet in Deutschland am Sonntag, dem 09. Juni 2024 von 08.00 Uhr – 18.00 Uhr statt.
Wahlbekanntmachung
Deutsche Staatsangehörige sowie Unionsbürgerinnen und Unionsbürger können ihre Stimme abgeben, sofern sie mindestens 16 Jahre alt und an ihrem Wohnort ins Wählerverzeichnis eingetragen sind. Es ist auch möglich, per Briefwahl oder aus dem Ausland zu wählen.
Ausführliche Informationen zur Europawahl erhalten Sie auf der Homepage der Bundeswahlleiterin:
Informationen der Bundeswahlleiterin zur Europawahl 2024
Barrierefreies Wählen
Briefwahl
Das Wahlrecht kann auch durch Briefwahl ausgeübt werden. Dies ist auch möglich, wenn Sie sich vorübergehend im Ausland befinden. Hierfür muss ein sogenannter Wahlschein beantragt werden. Der Antrag kann schriftlich oder mündlich gestellt werden. Der Schriftform wird auch durch E-Mail oder sonstige dokumentierbare elektronische Übermittlung Genüge getan. Eine telefonische Antragstellung ist ausgeschlossen!
Ein bestimmtes Antragsmuster ist nicht vorgeschrieben. Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung (werden bis zum 19. Mai 2024 zugestellt) ist ein Vordruck für einen Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines aufgedruckt. Damit können Wahlberechtigte entweder per Post die Briefwahlunterlagen anfordern oder sich diese im Briefwahlbüro der Gemeinde (siehe nachstehend) aushändigen lassen. Wer möchte, kann die Briefwahl auch direkt an Ort und Stelle ausüben.
Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er/sie dazu berechtigt ist.
Auf dem Antragsvordruck auf der Wahlbenachrichtigung ist bereits eine entsprechende Vollmacht vorgesehen. Es reicht aus, diese auszufüllen und zu unterschreiben.
Es besteht auch die Möglichkeit, einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen online zu beantragen. Der Link führt sofort auf die Antragsseite. Alternativ können Sie den QR-Code auf Ihrer Wahlbenachrichtigung scannen.
Wie vorstehend erwähnt, ist es auch möglich, Briefwahl per E-Mail bei der Gemeinde Nettersheim unter nachstehender E-Mail-Adresse zu beantragen:
E-Mail: wahlen@nettersheim.de
Der Antrag muss folgende Angaben für alle Personen enthalten:
- Familienname
- Vorname
- Geburtsdatum
- Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort)
Mit dem beantragten Wahlschein werden grundsätzlich auch die Briefwahlunterlagen von Amts wegen übersandt oder ausgehändigt.
Wahlscheine können grundsätzlich nur bis zum zweiten Tage vor der Wahl - Freitag, 7. Juni 2024, 18.00 Uhr, beantragt werden.
In besonderen Ausnahmefällen können Wahlscheine noch bis zum Wahltage – Sonntag, 9. Juni 2024, 15.00 Uhr, im Briefwahlbüro beantragt werden. Gleiches gilt, wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung der Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann.
Briefwahlbüro im Rathaus
Die Briefwahl kann auch persönlich im Briefwahlbüro im Rathaus beantragt werden: Rathaus Zingsheim, Erdgeschoss, Zimmer 10.
Öffnungszeiten:
Montag | 08.30 Uhr – 12.00 Uhr |
Dienstag | 08.30 Uhr – 12.00 Uhr und 14.00 Uhr – 18.00 Uhr |
Mittwoch | 08.30 Uhr – 12.00 Uhr und 14.00 Uhr – 15.30 Uhr |
Donnerstag | 06.30 Uhr – 12.00 Uhr |
Freitag | 08.30 Uhr – 12.00 Uhr |
Zusätzlich ist das Briefwahlbüro am Freitag, dem 07. Juni 2024 bis 18.00 Uhr geöffnet.
Wahlberechtigte Personen können im Rathaus direkt wählen oder die Unterlagen mit nach Hause nehmen und dort ausfüllen.
Bitte bringen Sie immer einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mit.