Kommunalwahl 2025
Die nächste Wahl findet am 14. September 2025 statt. Bei der Kommunalwahl werden der*die Bürgermeister*in und der Rat der Gemeinde gewählt. Wahlberechtigt sind alle Deutschen sowie EU-Bürger*innen, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet und mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl ihren Wohnsitz in der Gemeinde Nettersheim haben.
Der Wahlausschuss der Gemeinde Nettersheim hat in seiner Sitzung am 12.11.2024 die Einteilung der Wahlbezirke für die Kommunalwahl 2025 beschlossen.
Bekanntmachung Wahlgebietseinteilung Kommunalwahl 2025
Infos für Wahlvorschläge zur Kommunalwahl:
Download Anlagen
Anlage 9a zu § 26 Absatz 4 Nummer 3, § 31 Absatz 3 Satz 3 KWahlO |
⇒ Niederschrift über die Mitglieder- / Vertreter- / Wahlberechtigten- / Versammlung zur Aufstellung der Bewerber/innen |
Anlage 9c zu § 75 b Absatz 4 KWahlO |
⇒ Niederschrift über die Mitglieder-/Vertreter-/Wahlberechtigten-Versammlung zur Aufstellung des Bewerbers/der Bewerberin für das Amt des/der Ober-/Bürgermeisters/Bürgermeisterin – Landrats/Landrätin |
Anlage 10a zu § 26 Absatz 4 Nummer 3 KWahlO |
⇒ Versicherung an Eides statt (für die Wahlbezirke und die Reserveliste) |
Anlage 10c zu § 75 b Absatz 4 KWahlO |
⇒ Versicherung an Eides statt (für Bürgermeister/in) |
Anlage 11a zu § 26 Absatz 1 Satz 1 KWahlO |
⇒ Wahlvorschlag für die Wahl im Wahlbezirk |
Anlage 11b zu § 31 Absatz 1 Satz 1 KWahlO |
⇒ Wahlvorschlag für die Reserveliste |
Anlage 11d zu § 75 b Absatz 2 KWahlO |
⇒ Wahlvorschlag für die Wahl des/der Bürgermeisters/in |
Anlage 12a zu § 26 Absatz 4 Nummer 1 KWahlO |
⇒ Zustimmungserklärung zur Aufnahme in einen Wahlvorschlag in einem Wahlbezirk |
Anlage 12b zu § 31 Absatz 3 Satz 5, § 72 Absatz 4 Nummer 1 KWahlO |
⇒ Zustimmungserklärung zur Aufnahme in zur Aufnahme in eine Reserveliste - einen Listenwahlvorschlag |
Anlage 13a zu § 26 Absatz 4 Nummer 2, § 72 Absatz 4 Nummer 2 KWahlO |
⇒ Bescheinigung der Wählbarkeit für die Wahl der Vertretung der Gemeinde Nettersheim |
Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit über www.votemanager.de/parteienkomponente die Wahlvorschläge elektronisch zu erfassen und die benötigten Formulare zu erzeugen und auszudrucken.
Formblätter für Unterstützungsunterschriften:
Für die Sammlung der Unterschriften müssen Sie die offiziellen Formblätter verwenden. Wir stellen Ihnen die Formblätter für die Kommunalwahl aus. Bitte senden Sie uns diesbezügliche gerne eine E-Mail an wahlen@nettersheim.de
Bei Fragen steht Ihnen das Wahlamt der Gemeinde Nettersheim gerne zur Verfügung!