Landtagswahl 2022

Am 15. Mai 2022 sind rund 13,2 Millionen Bürger in Nordrhein-Westfalen dazu aufgerufen, einen neuen Landtag zu wählen.

Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis einer Gemeinde/Stadt eingetragen ist oder einen Wahlschein hat. 

Von Amts wegen werden bei Vorliegen der wahlrechtlichen Voraussetzungen grundsätzlich alle Wahlberechtigten in das Wählerverzeichnis der Gemeinde/Stadt ihrer Wohnung (Inhaber mehrerer Wohnungen der Gemeinde/Stadt, in der sie die Hauptwohnung haben) eingetragen, in der sie am Stichtag 3. April 2022 bei der Meldebehörde gemeldet sind. Von Amts wegen eingetragen werden auch die nach dem Stichtag bis zum 16. Tag vor der Wahl - also bis zum 29. April 2022 - von außerhalb des Landes zugezogenen und bei der Meldebehörde gemeldeten Wahlberechtigten.

Wahlberechtigt ist gemäß § 1 Landeswahlgesetz (LWahlG), wer am Wahltag

  1. Deutscher/Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist,
  2. das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat, also spätestens am 15. Mai 2004 geboren ist und
  3. mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl, also seit dem 29. April 2022, in Nordrhein-Westfalen seine/ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen seine/ihre Hauptwohnung hat oder sich sonst gewöhnlich aufhält und keine Wohnung außerhalb des Landes hat.

Ausgeschlossen vom Wahlrecht ist gemäß § 2 LWahlG, wer infolge Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzt.


Ergebnis der Landtagswahl 2022

Am Wahlabend können Sie über folgenden Link das Ergebnis der Landtagswahl für unsere Gemeinde, aber auch für den Wahlkreis 8 Euskirchen I, einsehen.

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Nur rechtzeitig eintreffende Wahlbriefe werden berücksichtigt

Am kommenden Sonntag wird der neue Landtag gewählt. Wahlberechtigte, die sich für die Briefwahl entschieden haben, sollten in diesen Tagen ihren roten Wahlbrief abschicken. In den roten Wahlbrief gehören der zugeklebte blaue Stimmzettelumschlag mit dem ausgefüllten Stimmzettel und außerdem der unterschriebene Wahlschein.

Da mit einem hohen Briefwahlanteil zu rechnen ist, sollte der Wahlbrief bis zum kommenden Mittwoch (11. Mai) in den Briefkasten eingeworfen werden, damit er bei der Gemeinde rechtzeitig ankommt. Die Frist für den Zugang läuft am Sonntag um 18 Uhr ab. Die Beförderung durch die Deutsche Post ist für die Wählerinnen und Wähler wie üblich kostenlos.

„Vorsorglich ist auch für Wahlbriefe, die erst am kommenden Samstag vor der letzten Briefkastenleerung eingeworfen werden, landesweit eine fristgemäße Zustellung vorgesehen. Aber dies sollte nur eine Notlösung sein. Wenn Wahlbriefe verspätet eintreffen, dürfen sie bei der Auszählung nicht mehr berücksichtigt werden. Und für den rechtzeitigen Eingang des Wahlbriefs müssen die Briefwählerinnen und Briefwähler selbst sorgen“, erklärt Landeswahlleiter Wolfgang Schellen. Wer den rechtzeitigen Gang zum Briefkasten verpasst hat, kann seinen Wahlbrief auch noch bis zum Wahlsonntag um 18 Uhr beim Wahlamt an seinem Wohnort abgeben.

„Kurzentschlossene können sogar noch bis Freitag, 13. Mai 2022, 18 Uhr Briefwahlunterlagen beim Wahlamt ihrer Gemeinde beantragen. Dann sollte der Antrag unter Beachtung der Öffnungszeiten persönlich im Wahlamt gestellt werden“, empfiehlt der Landeswahlleiter. Die Unterlagen werden in einem solchen Fall direkt im Wahlamt ausgehändigt. Wahlberechtigte können dann in der Regel sofort an Ort und Stelle die Briefwahl ausüben.

Ausnahmsweise können Briefwahlunterlagen auch noch am Wahlsonntag bis 15 Uhr beantragt werden. Voraussetzung ist, dass jemand wegen einer nachgewiesenen plötzlichen Erkrankung den Wahlraum am Wahltag nicht oder nur unter unzumutbaren Umständen aufsuchen kann. Im Bedarfsfall kann eine bevollmächtigte Person die Briefwahlunterlagen beantragen, bei der Gemeinde abholen und den Wahlbrief dort auch wieder bis 18 Uhr abgeben, nachdem die wahlberechtigte Person die Briefwahl ausgeübt hat.. Einen solchen Antrag kann auch stellen, wer wahlberechtigt ist und unverschuldet nicht in das Wählerverzeichnis aufgenommen wurde.

Landeswahlleiter Nordrhein-Westfalen Ministerium des InnernFriedrichstr. 62 - 8040217 Düsseldorf


*Landeswahlleiter Schellen: „NRW setzt sich für eine möglichst barrierefreie Landtagswahl ein.*

Auch bei der Landtagswahl 2022 können blinde und sehbehinderte Wählerinnen und Wähler ihre Stimme eigenständig abgeben. Das ermöglicht eine Stimmzettelschablone, die von den Blinden- und Sehbehindertenverbänden und -vereinen in NRW kostenfrei verteilt wird. „Blinde und sehbehinderte Wählerinnen und Wähler können ihren Stimmzettel mithilfe der abgeschnittenen rechten oberen Ecke in die Schablone einlegen“, erläuterte Landeswahlleiter Wolfgang Schellen. Unter einer zugehörigen Telefonnummer erhält man Auskunft über die Direktkandidatinnen und -kandidaten im Wahlkreis und die 29 Landeslisten auf dem Stimmzettel. „Damit kann der Stimmzettel ohne fremde Hilfe ausgefüllt werden“, betonte der Landeswahlleiter.

Mitglieder der Blinden- und Sehbehindertenvereine erhalten Schablone und Telefonnummer automatisch. Nicht-Mitglieder können die Wahlhilfen telefonisch über die bundesweite Hotline 0800/00096710 anfordern. Außerdem ist die Schablone bei den Landesgeschäftsstellen der nordrhein-westfälischen Blinden- und Sehbehindertenverbände bestellbar:

* in Dortmund unter 0231/557590-0 für den Bereich Westfalen und

* in Meerbusch unter 02159/9655-0 für den Bereich Nordrhein.

Der Versand hat bereits begonnen. Der Landeswahlleiter empfiehlt betroffenen Wahlberechtigten, die Wahlhilfepakete möglichst bald anzufordern, damit diese noch rechtzeitig bis zur Landtagswahl am 15. Mai 2022 geliefert werden können.

Landeswahlleiter Schellen wies zudem auf die in Leichter Sprache verfasste Broschüre „Einfach wählen gehen! Ihre Stimme zählt!“ hin: „Die Broschüre trägt dazu bei, dass alle wahlberechtigten Menschen in NRW ihr Wahlrecht ausüben können. Bürokratische Hürden dürfen niemanden von der Wahl abhalten.“ Die Broschüre ist bei Kommunen und Sozialverbänden erhältlich und zudem im Internet unter https://urldefense.com/v3/__https://www.im.nrw/system/files/media/document/file/ltw22_ebookleichtes__;!!AET-MAtkkZz4ZWY!bnVIg5nqLBjt05yc7ZvyrZsEp0o7WUmSKlLLHkCGMJtL2tEOR0rnG5hTXAeTxmattR0MIw$https://urldefense.com/v3/__https://www.im.nrw/system/files/media/document/file/ltw22_ebookleichtesprache.pdf__;!!AET-MAtkkZz4ZWY!bnVIg5nqLBjt05yc7ZvyrZsEp0o7WUmSKlLLHkCGMJtL2tEOR0rnG5hTXAeTxmZBMx1TMg$  abrufbar.

Schließlich stellt jede NRW-Kommune sicher, dass es barrierefreie Wahlräume für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen gibt. „Die Wahlämter informieren darüber, welche Wahllokale barrierefrei erreichbar sind. Sollte das eigene Wahllokal nicht barrierefrei zugänglich sein, kann ein Wahlschein beantragt werden. Damit kann in einem anderen, problemlos erreichbaren Wahllokal des Wahlkreises gewählt werden", erläuterte Schellen.

Wer nicht lesen oder wegen einer Behinderung den Stimmzettel nicht selbst kennzeichnen, falten, bei der Briefwahl in den Stimmzettelumschlag einlegen oder in die Wahlurne einwerfen kann, darf sich bei der Briefwahl oder im Wahllokal von einer anderen Person helfen lassen. Diese Hilfsperson kann frei ausgewählt werden und ist zur Geheimhaltung verpflichtet.. Sie darf nur die Kundgabe einer vom Wähler selbst getroffenen und geäußerten Wahlentscheidung unterstützen, dessen selbstbestimmte Willensbildung jedoch nicht beeinträchtigen.

Aktuelle und umfassende Informationen zur Landtagswahl am 15. Mai 2022 finden Sie unter https://urldefense.com/v3/__http://www.wahlen.nrw__;!!AET-MAtkkZz4ZWY!bnVIg5nqLBjt05yc7ZvyrZsEp0o7WUmSKlLLHkCGMJtL2tEOR0rnG5hTXAeTxmazTxiG9A$


Landtagswahl in Leichter Sprache

Die Landeszentrale für politische Bildung hat eine Broschüre zur Landtagswahl 2022 in Leichter Sprache herausgegeben.

Zudem steht eine Handreichung der Bundesfachstelle Barriererfreiheit hier zur Verfügung.