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Aufstellungsbeschlusses sowie Offenlage gem. § 13 Gesetz für Wärmeplanung und Dekarbonisierung der Wärmenetze (WPG)

Am 01. Januar 2024 ist das Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (WPG) in Kraft getreten. Danach werden die Bundesländer verpflichtet sicherzustellen, dass auf ihrem Hoheitsgebiet Wärmepläne nach Maßgabe dieses Gesetzes erstellt werden. Das WPG verpflichtet somit die Länder eine flächendeckende Kommunale Wärmeplanung umzusetzen.

Im Anschluss hat das Land, mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Einführung einer Kommunalen Wärmeplanung in Nordrheinwestfalen (Landeswärmeplanungsgesetz NRW – LWPG) am 10. Dezember 2024, die Kommunen verpflichtet, die Wärmeplanung für ihr Gebiet durchzuführen, siehe § 2 LWPG.

Die Gemeinde Nettersheim hat bereits vor Inkrafttreten des Bundesgesetzes und der landesgesetzlichen Regelungen Vorarbeiten zur Durchführung einer Wärmeplanung angestoßen, so dass schon im Januar 2024 die Beauftragung eine Planungsbüros erfolgte.

Die Kommunale Wärmeplanung zeigt Eigentümer*innen von beheizbaren Gebäuden auf, wie eine kostengünstige, verlässliche und treibhausgasneutrale Wärmeversorgung künftig umgesetzt werden kann. Sie stellt dabei eine unverbindliche Empfehlung dar, ersetzt jedoch keine Detailplanung und begründet keinerlei Versorgungsansprüche gegenüber Energieversorgern.

Durch Beschluss des Rates der Gemeinde Nettersheim am 12.12.2023 wurde die Aufstellung einer Kommunalen Wärmeplanung für das Gemeindegebiet beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.

Darüber hinaus hat der Gemeinderat am 24.03.2026 die Offenlage des Abschlussberichtes der Kommunalen Wärmeplanung gem. § 13 WPG beschlossen.

Bevor die Kommunale Wärmeplanung als finaler Entwurf dem Rat der Gemeinde Nettersheim zum Beschluss vorgelegt wird, erhalten die Öffentlichkeit, die in ihren Aufgabenbereichen berührten Behörden, die Träger öffentlicher Belange und die gesetzlich benannten Beteiligten des WPGs (siehe ebenfalls § 13 WPG) die Möglichkeit in der Zeit vom

13.04.2026 bis einschließlich 15.05.2026

Stellungnahmen einzureichen. Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Diese sollen elektronisch (s.boekenbrink@nettersheim.de) übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg (z. B. per Post) abgegeben werden.

Darüber hinaus können die v.g. Unterlagen im Foyer des Rathauses der Gemeinde Nettersheim, Krausstr. 2, 53947 Nettersheim - Zingsheim, zu den folgenden Zeiten eingesehen werden:

 

montags                        08:30 - 12:00 Uhr
dienstags 08:30 - 12:00 Uhr
  14:00 - 18:00 Uhr
mittwochs 08:30 - 12:00 Uhr
  14:00 - 15:30 Uhr
donnesrstags 06:30 - 12:00 Uhr
freitags 08:30 - 12:00 Uhr


Für die Einsichtnahme außerhalb der o.g. Zeiten bedarf es einer Terminvereinbarung mit Frau Bökenbrink (s.boekenbrink@nettersheim.de oder 02486-78324). Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben.

Zusätzlich verweist die Gemeinde auf die Kommunikationsplattform zur Kommunalen Wärmeplanung, welche Sie unter https://nettersheim.deine-waermewende.de/ aufrufen können. 

Den Abshlussbericht der Kommunalen Wärmeplanung der Gemeinde Nettersheim finden Sie hier.