Laub- & Nadelholz
Waldbauliche Grundsätze zum Verhältnis der einzelnen Baumarten im Gemeindewald
Laubholz
Die Rotbuche hat den zweitgrößten Flächenanteil im Gemeindewald Nettersheim. Ein großer Schwerpunkt liegt bei Beständen, die älter sind als 140 Jahre. Hier muss es Ziel sein, dass sich einstellende Verjüngung entsprechend gefördert wird und die Buche in ihrer Flächenausdehnung erhalten oder noch besser erweitert wird.
Nadelholz
Die Fichte ist mit Abstand die Hauptbaumart des Betriebes. Sie ist relativ wüchsig und aufgrund der günstigen Standortverhältnisse in den mittleren und höheren Lagen hat sie einen sehr schnellen Wuchs. Die Fichte wird mittel- und langfristig auf den entsprechenden Standorten und in Mischung mit anderen standortgeeigneten Baumarten die Brotbaumart des Betriebes sein. Sie wird auch zukünftig bei entsprechender Pflege und bei wirtschaftlich vernünftigem Handeln ein betriebswirtschaftlich positives Ergebnis garantieren können.
Waldbau
Das Besondere an der Forstwirtschaft ist die "sanfte" Erzeugung eines Produktes unter Ausnutzung natürlicher Abläufe.
Der Waldbau beschreibt die Verfahrensweise, das jeweilig gesetzte Ziel zu erreichen. Grundsätzlich setzt die Waldbewirtschaftung die natürlichen Kreiszuläufe nicht außer Kraft. Sie schöpft vielmehr mit der Holzernte nur das ab, was das Ökosystem Wald aus eigener Kraft produzieren und regenerieren kann.
Damit steht die Waldbewirtschaftung im Einklang mit der Natur:
- Forstwirtschaft sichert den Erhalt des Waldes
- Wirtschaftswälder sind ökologisch wertvoll
- Forstwirtschaft ist naturverträglich
- Unsere Wälder sind Wirtschaftswälder, in denen nur soviel Holz gefällt wird, wie auch wieder nachwächst.
Der Gemeindewald hat derzeit einen Vorrat von ca. 299.000 Erntefestmetern. Jährlich wachsen rund 12.500 fm Holz im Gemeindewald nach. 9.500 fm werden im Rahmen der nachhaltigen forstwirtschaftlichen Nutzung jährlich geerntet. Der Holzvorrat in unseren Wäldern nimmt also stetig zu.
Waldbauliche Grundsätze
Um die Nachhaltigkeit der Forstwirtschaft in der Gemeinde Nettersheim zu sichern, sind folgende Grundsätze der Bewirtschaftung festgelegt worden:
- Zeitgerechte Waldpflegemaßnahmen (Durchforstung).
- Die Pflege der Bestände erfolgt ausschließlich nach dem Ausleseprinzip, sowohl für das Nadel- als auch für das Laubholz. Die qualitativ besten vorwüchsigen Stämme sind entsprechend freizustellen. Ziel ist eine große und gleichmäßig Kronenbildung. Großkronige Bäume sind stabiler gegen Schnee, Windwurf und Immissionen.
- Der Nutzungszeitpunkt des Einzelbaumes richtet sich nach der technischen Hiebsreife, die vom Forstbetrieb je nach den Vermarktungsmöglichkeiten festgelegt wird.
- Bei der Verjüngung des Waldes ist der Naturverjüngung absoluter Vorrang einzuräumen.
- Begünstigung von Mischbeständen.
- Belassen eines angemessenen Todholzanteils.